§ 32 Bgld. KBBG 2009 Fortbildung

Burgenländisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2009 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie pädagogischen Fachkräfte haben pro Kindergartenjahr an einer von der Landesregierung festzulegenden Fortbildungsstätte einschlägige Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere in den Bereichen der Erziehungswissenschaften, Kinderpsychologie und Didaktik, im Ausmaß von drei Tagen zu absolvieren.
  2. (2)Absatz 2Die pädagogischen Hilfskräfte haben pro Kindergartenjahr an einer von der Landesregierung festzulegenden Fortbildungsstätte einschlägige Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere in den Bereichen der Erziehungswissenschaften, Kinderpsychologie und Didaktik im Ausmaß von zwei Tagen zu absolvieren.

Das Land fördert die Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte, der Helferinnen oder Helfer und der Integrationskräfte für Kinderbetreuungseinrichtungen. Zu diesem Zweck sind Fortbildungsveranstaltungen, besonders in den Bereichen der Erziehungswissenschaften, Kinderpsychologie und Didaktik, im erforderlichen Ausmaß anzubieten.

Stand vor dem 30.09.2024

In Kraft vom 01.11.2019 bis 30.09.2024
  1. (1)Absatz einsDie pädagogischen Fachkräfte haben pro Kindergartenjahr an einer von der Landesregierung festzulegenden Fortbildungsstätte einschlägige Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere in den Bereichen der Erziehungswissenschaften, Kinderpsychologie und Didaktik, im Ausmaß von drei Tagen zu absolvieren.
  2. (2)Absatz 2Die pädagogischen Hilfskräfte haben pro Kindergartenjahr an einer von der Landesregierung festzulegenden Fortbildungsstätte einschlägige Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere in den Bereichen der Erziehungswissenschaften, Kinderpsychologie und Didaktik im Ausmaß von zwei Tagen zu absolvieren.

Das Land fördert die Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte, der Helferinnen oder Helfer und der Integrationskräfte für Kinderbetreuungseinrichtungen. Zu diesem Zweck sind Fortbildungsveranstaltungen, besonders in den Bereichen der Erziehungswissenschaften, Kinderpsychologie und Didaktik, im erforderlichen Ausmaß anzubieten.

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