§ 151 Bgld. GemBG 2014 (weggefallen)

Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
Das Monatsentgelt der Gemeindebediensteten des Entlohnungsschemas gb, Entlohnungsgruppen gb1 und gb2, beträgt:

in der Entlohnungsstufe

in der Entlohnungsgruppe

gb1

gb2

Euro

1

2.969,10

2.697,80

2

3.087,10

2.761,00

3

3.205,20

2.824,20

4

3.323,20

2.887,10

5

3.441,70

2.950,30

6

3.559,60

3.013,50

7

3.677,80

3.076,60

8

3.795,70

3.139,80

9

3.913,90

3.202,90

10

4.032,10

3.265,90

11

4.150,10

3.329,10

12

4.224,00

3.376,40

§ 151 Bgld. GemBG 2014 seit 31.12.2023 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Das Monatsentgelt der Gemeindebediensteten des Entlohnungsschemas gb, Entlohnungsgruppen gb1 und gb2, beträgt:

in der Entlohnungsstufe

in der Entlohnungsgruppe

gb1

gb2

Euro

1

2.969,10

2.697,80

2

3.087,10

2.761,00

3

3.205,20

2.824,20

4

3.323,20

2.887,10

5

3.441,70

2.950,30

6

3.559,60

3.013,50

7

3.677,80

3.076,60

8

3.795,70

3.139,80

9

3.913,90

3.202,90

10

4.032,10

3.265,90

11

4.150,10

3.329,10

12

4.224,00

3.376,40

§ 151 Bgld. GemBG 2014 seit 31.12.2023 weggefallen.

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