§ 69 Bgld. JagdG 2017

Burgenländisches Jagdgesetz 2017

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2022 bis 31.12.9999

Die Landesregierung hat Form und Inhalt der zu verwendenden Vordrucke für die vorläufigen Jagdkarten, Jagdkarten, Jagdgastkarten und Jagderlaubnisscheine mit Verordnung zu regeln.

Stand vor dem 30.09.2022

In Kraft vom 01.05.2017 bis 30.09.2022

Die Landesregierung hat Form und Inhalt der zu verwendenden Vordrucke für die vorläufigen Jagdkarten, Jagdkarten, Jagdgastkarten und Jagderlaubnisscheine mit Verordnung zu regeln.

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