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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die §§ 83a bis 83d sind nicht anzuwenden
1. | auf Personen, die im Rahmen von Umschulungs-, Nachschulungs- und sonstigen beruflichen Ausbildungslehrgängen des Arbeitsmarktservice, des | |||||||||
2. | auf Volontärinnen und Volontäre. |
Die §§ 83a bis 83d sind nicht anzuwenden
1. | auf Personen, die im Rahmen von Umschulungs-, Nachschulungs- und sonstigen beruflichen Ausbildungslehrgängen des Arbeitsmarktservice, des | |||||||||
2. | auf Volontärinnen und Volontäre. |