§ 23 Bgld. JagdKPV

Burgenländische Jagdkarten- und Jagdprüfungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.07.2021 bis 31.12.9999
Den Mitgliedern der Prüfungskommission gebührt eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden 7,50 Euro und für jedes weitere Mitglied der Prüfungskommission 5,50 Euro je geprüfter Person.

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 49/2021)

Stand vor dem 08.07.2021

In Kraft vom 10.06.2017 bis 08.07.2021
Den Mitgliedern der Prüfungskommission gebührt eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden 7,50 Euro und für jedes weitere Mitglied der Prüfungskommission 5,50 Euro je geprüfter Person.

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 49/2021)

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