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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Maßnahmen zur besseren Integration im Sinne des Abs§ 7a Bgld. 1 sind insbesondere:
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(3) Die Behörde kann Hilfe suchenden Personen, die Österreich nachweislich zu Ausbildungszwecken oder aus beruflichen Gründen verlassen haben, die Verpflichtung nach AbsMSG seit 31.03.2024 weggefallen. 1 erlassen.
(2) Maßnahmen zur besseren Integration im Sinne des Abs§ 7a Bgld. 1 sind insbesondere:
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(3) Die Behörde kann Hilfe suchenden Personen, die Österreich nachweislich zu Ausbildungszwecken oder aus beruflichen Gründen verlassen haben, die Verpflichtung nach AbsMSG seit 31.03.2024 weggefallen. 1 erlassen.