§ 96 Bgld. KWG Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann

Kundmachung über die Wiederverlautbarung der Burgenländischen Gemeindeordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.10.2017 bis 31.12.9999

Wenn Funktionen nachDie in diesem Verfassungsgesetz von Frauen ausgeübt werden, so kannGesetz verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen schließen jeweils die männliche und weibliche Form der Bezeichnung, die für die jeweilige Funktion vorgesehen ist, verwendet werdengleichermaßen ein.

Stand vor dem 01.10.2017

In Kraft vom 13.08.2003 bis 01.10.2017

Wenn Funktionen nachDie in diesem Verfassungsgesetz von Frauen ausgeübt werden, so kannGesetz verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen schließen jeweils die männliche und weibliche Form der Bezeichnung, die für die jeweilige Funktion vorgesehen ist, verwendet werdengleichermaßen ein.

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