§ 28 ZLPV 2006 (weggefallen)

Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.03.2009 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsKontrollen und Verfahren vor und nach dem Flug,
  2. 2.Ziffer 2Schwebeflugübungen, fortgeschrittene Flugübungen und Führen des Hubschraubers in schwierigem Gelände,
  3. 3.Ziffer 3Navigation – Überlandflug,
  4. 4.Ziffer 4Flugübungen und
  5. 5.Ziffer 5Außergewöhnliche Verfahren und Notverfahren (wenn erforderlich simuliert).
§ 28 ZLPV 2006 (weggefallen) seit 15.03.2009 weggefallen.

Stand vor dem 14.03.2009

In Kraft vom 15.03.2007 bis 14.03.2009
  1. 1.Ziffer einsKontrollen und Verfahren vor und nach dem Flug,
  2. 2.Ziffer 2Schwebeflugübungen, fortgeschrittene Flugübungen und Führen des Hubschraubers in schwierigem Gelände,
  3. 3.Ziffer 3Navigation – Überlandflug,
  4. 4.Ziffer 4Flugübungen und
  5. 5.Ziffer 5Außergewöhnliche Verfahren und Notverfahren (wenn erforderlich simuliert).
§ 28 ZLPV 2006 (weggefallen) seit 15.03.2009 weggefallen.

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