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§ 28. Die praktische Prüfung für Privat-Hubschrauberpiloten ist auf einem Hubschrauber jenes Musters abzulegen, auf das sich die Grundberechtigung§ 28 ZLPV 2006 (§ 25weggefallen) erstrecken sollseit 15.03.2009 weggefallen. Die Prüfung hat folgende Abschnitte zu umfassen, wobei innerhalb jedes Abschnittes die für den Nachweis der fachlichen Befähigung des Bewerbers als Privat-Hubschrauberpilot erforderlichen Übungen durchzuführen sind:
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§ 28. Die praktische Prüfung für Privat-Hubschrauberpiloten ist auf einem Hubschrauber jenes Musters abzulegen, auf das sich die Grundberechtigung§ 28 ZLPV 2006 (§ 25weggefallen) erstrecken sollseit 15.03.2009 weggefallen. Die Prüfung hat folgende Abschnitte zu umfassen, wobei innerhalb jedes Abschnittes die für den Nachweis der fachlichen Befähigung des Bewerbers als Privat-Hubschrauberpilot erforderlichen Übungen durchzuführen sind:
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