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Grundberechtigung für Berufs-Hubschrauberpiloten
§ 32.§ 32 ZLPV 2006 (1weggefallen) Der Berufs-Hubschrauberpilotenschein berechtigt, unentgeltlich oder entgeltlich, nichtgewerblich oder gewerblich im Fluge zu führen (Grundberechtigung für Berufs-Hubschrauberpiloten):
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(2) Der Berufs-Hubschrauberpilot besitzt außerdem die beschränkte Sprechfunkberechtigung gemäß § 117 Abs. 2seit 15.03.2009 weggefallen.
Grundberechtigung für Berufs-Hubschrauberpiloten
§ 32.§ 32 ZLPV 2006 (1weggefallen) Der Berufs-Hubschrauberpilotenschein berechtigt, unentgeltlich oder entgeltlich, nichtgewerblich oder gewerblich im Fluge zu führen (Grundberechtigung für Berufs-Hubschrauberpiloten):
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(2) Der Berufs-Hubschrauberpilot besitzt außerdem die beschränkte Sprechfunkberechtigung gemäß § 117 Abs. 2seit 15.03.2009 weggefallen.