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§ 33.§ 33 ZLPV 2006 (1weggefallen) Wer sich um einen Berufs-Hubschrauberpilotenschein bewirbt, muss nachweisen, dass er
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(2) Auf Antrag sind Motorflüge, die der Bewerber innerhalb der letzten 24 Monate vor der Antragstellung ausgeführt hat, bis zum Ausmaß von 50 Stunden auf die gemäß Absseit 15.03.2009 weggefallen. 1 Z 3 erforderliche Flugzeit voll anzurechnen.
(3) In der gemäß Abs. 1 Z 3 erforderlichen Flugzeit müssen enthalten sein:
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§ 33.§ 33 ZLPV 2006 (1weggefallen) Wer sich um einen Berufs-Hubschrauberpilotenschein bewirbt, muss nachweisen, dass er
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(2) Auf Antrag sind Motorflüge, die der Bewerber innerhalb der letzten 24 Monate vor der Antragstellung ausgeführt hat, bis zum Ausmaß von 50 Stunden auf die gemäß Absseit 15.03.2009 weggefallen. 1 Z 3 erforderliche Flugzeit voll anzurechnen.
(3) In der gemäß Abs. 1 Z 3 erforderlichen Flugzeit müssen enthalten sein:
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