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Hubschrauberpiloten
§ 41.§ 41 ZLPV 2006 (1weggefallen) Wer sich um eine Instrumentenflugberechtigung bewirbt, muss nachweisen, dass er
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(2) In der gemäß Absseit 15.03.2009 weggefallen. 1 erforderlichen Flugzeit müssen enthalten sein oder sind zusätzlich nachzuweisen:
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(3) Inhaber einer Instrumentenflugberechtigung für Motorflugzeugpiloten haben in Abweichung zu Abs. 2 Z 2 Instrumentenflüge mit Hubschraubern unter Aufsicht eines Instrumentenfluglehrers für Hubschrauberpiloten von wenigstens 10 Stunden nachzuweisen. In diesen 10 Stunden müssen mindestens 5 Stunden auf mehrmotorigen Hubschraubern enthalten sein, falls die praktische Prüfung auf einem mehrmotorigen Hubschrauber erfolgen soll. Übungen auf einem Instrumentenflugübungsgerät für Hubschrauber können in diesem Fall nicht angerechnet werden.
Hubschrauberpiloten
§ 41.§ 41 ZLPV 2006 (1weggefallen) Wer sich um eine Instrumentenflugberechtigung bewirbt, muss nachweisen, dass er
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(2) In der gemäß Absseit 15.03.2009 weggefallen. 1 erforderlichen Flugzeit müssen enthalten sein oder sind zusätzlich nachzuweisen:
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(3) Inhaber einer Instrumentenflugberechtigung für Motorflugzeugpiloten haben in Abweichung zu Abs. 2 Z 2 Instrumentenflüge mit Hubschraubern unter Aufsicht eines Instrumentenfluglehrers für Hubschrauberpiloten von wenigstens 10 Stunden nachzuweisen. In diesen 10 Stunden müssen mindestens 5 Stunden auf mehrmotorigen Hubschraubern enthalten sein, falls die praktische Prüfung auf einem mehrmotorigen Hubschrauber erfolgen soll. Übungen auf einem Instrumentenflugübungsgerät für Hubschrauber können in diesem Fall nicht angerechnet werden.