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Die gemäß § 139a in Verbindung mit Anlage 8 erforderlichen Ausbildungen dürfen nur von Ausbildungsanbietern durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde mit schriftlichem Bescheid zertifiziert wurden und denen durch die zuständige Behörde eine dem Zertifizierungsbescheid entsprechende Zertifizierungsbescheinigung ausgestellt wurde. Weiters muss dem Ausbildungsanbieter eine entsprechende von der zuständigen Behörde erteilte Genehmigung für die durchgeführten Ausbildungen erteilt worden sein. Die Voraussetzungen für: Die gemäß Paragraph 139 a, in Verbindung mit Anlage 8 erforderlichen Ausbildungen dürfen nur von Ausbildungsanbietern durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde mit schriftlichem Bescheid zertifiziert wurden und denen durch die zuständige Behörde eine dem Zertifizierungsbescheid entsprechende Zertifizierungsbescheinigung ausgestellt wurde. Weiters muss dem Ausbildungsanbieter eine entsprechende von der zuständigen Behörde erteilte Genehmigung für die durchgeführten Ausbildungen erteilt worden sein. Die Voraussetzungen für:
Die gemäß § 139a in Verbindung mit Anlage 8 erforderlichen Ausbildungen dürfen nur von Ausbildungsanbietern durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde mit schriftlichem Bescheid zertifiziert wurden und denen durch die zuständige Behörde eine dem Zertifizierungsbescheid entsprechende Zertifizierungsbescheinigung ausgestellt wurde. Weiters muss dem Ausbildungsanbieter eine entsprechende von der zuständigen Behörde erteilte Genehmigung für die durchgeführten Ausbildungen erteilt worden sein. Die Voraussetzungen für: Die gemäß Paragraph 139 a, in Verbindung mit Anlage 8 erforderlichen Ausbildungen dürfen nur von Ausbildungsanbietern durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde mit schriftlichem Bescheid zertifiziert wurden und denen durch die zuständige Behörde eine dem Zertifizierungsbescheid entsprechende Zertifizierungsbescheinigung ausgestellt wurde. Weiters muss dem Ausbildungsanbieter eine entsprechende von der zuständigen Behörde erteilte Genehmigung für die durchgeführten Ausbildungen erteilt worden sein. Die Voraussetzungen für: