Anl. 7 WBV (weggefallen)

Wasserbuchverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2020 bis 31.12.9999
AnhangAnl.

Angaben für Stauanlagen und Triebwerke 7 WBV seit 30.06.2020 weggefallen.

(Zu § 32 der Wasserbuchverordnung.)(Zu Paragraph 32, der Wasserbuchverordnung.)

In der Beschreibung von Stauanlagen und Triebwerken für Wasserbuchbescheid und Einlageblatt sind folgende technische Momente ersichtlich zu machen:

  1. a)Litera atechnische Benennung der Stauanlage (Staumauer, Staudamm, Grund-, Streich-, festes, bewegliches Wehr, Stauschütze usw.), gegebenenfalls unter Angabe ihrer Richtung zur Gewässerachse;
  2. b)Litera bBauart der Stauanlage;
  3. c)Litera cLänge der Stauanlage im ganzen oder in ihren einzelnen Teilen;
  4. d)Litera dHöhe der Oberkante des Staukörpers über dem Niederwasserspiegel sowie in Beziehung auf den Festpunkt;
  5. e)Litera eerlaubter höchster Wasserstandbei Niederwasser,bei Hochwasser,bezogen auf den Festpunkt; wenn für verschiedene natürliche Wasserstände des Gewässers verschiedene Stauhöhen bewilligt werden, so sind diese Stauhöhen gesondert auszuweisen und die betreffenden Wasserstände des Gewässers durch Beziehung auf einen Pegel, dessen Nullpunkt unverrückbar festgelegt und in die Höhenmessung einbezogen ist, zu bezeichnen;
  6. f)Litera fZulässigkeit eines Speicher- oder Schwellbetriebes, Speichervermögen usw.;
  7. g)Litera gniederster zulässiger Wasserstand, bezogen auf den Festpunkt, womöglich ü. A.;
  8. h)Litera hVorschriften für den Standort und die Form des Festpunktes und des Staumaßes;
  9. i)Litera iBeschreibung und Ausmaße der Einlaßvorrichtungen sowie aller anderen für die gesamte Wasserführung maßgebenden Bauteile (Wasserfassung, Ober- und Unterwasserführung, Schützen, Leerlauf, Entlastungsvorrichtungen) unter Angabe ihrer Höhenlagen durch Beziehung auf den Festpunkt;

bei Triebwerken überdies:

  1. k)Litera kAngabe der bewilligten Wassermenge;
  2. l)Litera lRohfallhöhe und Stationsfallhöhe der Anlage bei Hochwasser und bei Niederwasser;
  3. m)Litera mBezeichnung, Höhenlagen und Ausmaße der Werkschützen und Fluder sowie der Leerläufe und sonstigen Entlastungsvorrichtungen;
  4. n)Litera nBeschreibung der Wasserkraftmaschinen, insbesondere der Art, Schluckfähigkeit und Leistung;
  5. o)Litera oJahresarbeitsvermögen.

Stand vor dem 30.06.2020

In Kraft vom 04.02.1949 bis 30.06.2020
AnhangAnl.

Angaben für Stauanlagen und Triebwerke 7 WBV seit 30.06.2020 weggefallen.

(Zu § 32 der Wasserbuchverordnung.)(Zu Paragraph 32, der Wasserbuchverordnung.)

In der Beschreibung von Stauanlagen und Triebwerken für Wasserbuchbescheid und Einlageblatt sind folgende technische Momente ersichtlich zu machen:

  1. a)Litera atechnische Benennung der Stauanlage (Staumauer, Staudamm, Grund-, Streich-, festes, bewegliches Wehr, Stauschütze usw.), gegebenenfalls unter Angabe ihrer Richtung zur Gewässerachse;
  2. b)Litera bBauart der Stauanlage;
  3. c)Litera cLänge der Stauanlage im ganzen oder in ihren einzelnen Teilen;
  4. d)Litera dHöhe der Oberkante des Staukörpers über dem Niederwasserspiegel sowie in Beziehung auf den Festpunkt;
  5. e)Litera eerlaubter höchster Wasserstandbei Niederwasser,bei Hochwasser,bezogen auf den Festpunkt; wenn für verschiedene natürliche Wasserstände des Gewässers verschiedene Stauhöhen bewilligt werden, so sind diese Stauhöhen gesondert auszuweisen und die betreffenden Wasserstände des Gewässers durch Beziehung auf einen Pegel, dessen Nullpunkt unverrückbar festgelegt und in die Höhenmessung einbezogen ist, zu bezeichnen;
  6. f)Litera fZulässigkeit eines Speicher- oder Schwellbetriebes, Speichervermögen usw.;
  7. g)Litera gniederster zulässiger Wasserstand, bezogen auf den Festpunkt, womöglich ü. A.;
  8. h)Litera hVorschriften für den Standort und die Form des Festpunktes und des Staumaßes;
  9. i)Litera iBeschreibung und Ausmaße der Einlaßvorrichtungen sowie aller anderen für die gesamte Wasserführung maßgebenden Bauteile (Wasserfassung, Ober- und Unterwasserführung, Schützen, Leerlauf, Entlastungsvorrichtungen) unter Angabe ihrer Höhenlagen durch Beziehung auf den Festpunkt;

bei Triebwerken überdies:

  1. k)Litera kAngabe der bewilligten Wassermenge;
  2. l)Litera lRohfallhöhe und Stationsfallhöhe der Anlage bei Hochwasser und bei Niederwasser;
  3. m)Litera mBezeichnung, Höhenlagen und Ausmaße der Werkschützen und Fluder sowie der Leerläufe und sonstigen Entlastungsvorrichtungen;
  4. n)Litera nBeschreibung der Wasserkraftmaschinen, insbesondere der Art, Schluckfähigkeit und Leistung;
  5. o)Litera oJahresarbeitsvermögen.

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