§ 21 VgTb (weggefallen)

Vornahme der gerichtlichen Totenbeschau

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1976 bis 31.12.9999
§. 21 VgTb (weggefallen) seit 01.01.1976 weggefallen.

(Anm.: Materiell derogiert durch §§ 125, 126 StPO, BGBl. Nr. 631/1975.)

Stand vor dem 31.12.1975

In Kraft vom 31.12.1975 bis 31.12.1975
§. 21 VgTb (weggefallen) seit 01.01.1976 weggefallen.

(Anm.: Materiell derogiert durch §§ 125, 126 StPO, BGBl. Nr. 631/1975.)

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