Art. 1 § 1 VBefrG (weggefallen)

Volksbefragungsgesetz 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.08.2001 bis 31.12.9999
Volksbefragungen auf Grund des Artikels 49b des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 unterliegen dem in diesem Bundesgesetz geregelten VerfahrenArt. 1 § 1 VBefrG (weggefallen) seit 08.08.2001 weggefallen.

Stand vor dem 07.08.2001

In Kraft vom 01.07.1989 bis 07.08.2001
Volksbefragungen auf Grund des Artikels 49b des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 unterliegen dem in diesem Bundesgesetz geregelten VerfahrenArt. 1 § 1 VBefrG (weggefallen) seit 08.08.2001 weggefallen.

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