Art. 17 § 6 VerwGesG 2006 (weggefallen)

Verwertungsgesellschaftengesetz 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2016 bis 31.12.9999
Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßenArt. 17 § 6 VerwGesG 2006 (weggefallen) seit 01.06.2016 weggefallen.

Stand vor dem 31.05.2016

In Kraft vom 03.09.2013 bis 31.05.2016
Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßenArt. 17 § 6 VerwGesG 2006 (weggefallen) seit 01.06.2016 weggefallen.

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