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Sammelkategorien (getrennte Sammelfraktionen) | Tarifkategorien |
Papier, Karton, Pappe und Wellpappe | Papier Haushalt |
Glas | Glas |
Metalle | Eisenmetalle Haushalt |
Aluminium Haushalt | |
Leichtverpackungen | Kunststoff Haushalt |
Getränkeverbundkarton | |
Verbundverpackungen Haushalt, ausgenommen Getränkeverbundkarton | |
Keramik Haushalt | |
Holz Haushalt | |
Textile Faserstoffe Haushalt | |
Biogene Packstoffe Haushalt | |
1Verbundverpackungen, bei denen ein Packstoff zumindest 80 Gewichtsprozent der Verpackungseinheit ausmacht, sind der jeweiligen Tarifkategorie des Hauptbestandteils zuzuordnen, ausgenommen Getränkeverbundkartons.
Beidseitig beschichtetes Papier und ein- oder beidseitig mit Paraffin oder Wachs beschichtetes Papier ist der Tarifkategorie „Verbundverpackungen Haushalt“ zuzuordnen.
Abweichend zum ersten Satz sind Verbundverpackungen, bei denen der Hauptbestandteil Kunststoff gemäß § 2 Abs. 10 Z 2 AWG 2002 ist und dieser Bestandteil unter 95 Gewichtsprozent beträgt, der Tarifkategorie „Verbundverpackungen Haushalt“ zuzuordnen.
Die Sammel- und TarifkategorienVerwertungssysteme haben für Haushaltsverpackungendie in Anhang 6 Punkt 2.1. genannten Verpackungen jeweils die bundesweit einheitlichen Zuschläge bzw. Kostenersätze (vgl. § 9 Abs. 2a) gesondert auszuweisen, die die angemessenen Kosten für Reinigungsaktionen und für die Bereitstellung geeigneter Informationen für die Letztverbraucher beinhalten.
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2. Sammel- und Tarifkategorien für gewerbliche Verpackungen
Sammelkategorien (getrennte Sammelfraktionen) | Tarifkategorien |
Papier, Karton, Pappe und Wellpappe | Papier gewerblich |
Metalle | Eisenmetalle gewerblich |
Aluminium gewerblich | |
Kunststoffe Folien | Folien gewerblich, |
Kunststoffe Hohlkörper | Hohlkörper gewerblich |
EPS | EPS gewerblich |
Holz | Holz gewerblich |
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Keramik gewerblich | |
Textile Faserstoffe gewerblich | |
Biogene Packstoffe gewerblich | |
Verbundverpackungen, bei denen ein Packstoff zumindest 80 Gewichtsprozent der Verpackungseinheit ausmacht, sind der jeweiligen Tarifkategorie des Hauptbestandteils zuzuordnen.
Beidseitig beschichtetes Papier und ein- oder beidseitig mit Paraffin oder Wachs beschichtetes Papier ist der Tarifkategorie „Verbundverpackungen gewerblich“ zuzuordnen.
Abweichend zum ersten Satz sind Verbundverpackungen, bei denen der Hauptbestandteil Kunststoff gemäß § 2 Abs. 10 Z 2 AWG 2002 ist und dieser Bestandteil unter 95 Gewichtsprozent beträgt, der Tarifkategorie „Verbundverpackungen Haushalt“ zuzuordnen.
3. Kategorien für den Kostenersatz für zusätzliche Einwegkunststoffprodukte (ausgenommen Verpackungen)Kategorien |
Feuchttücher |
Luftballons |
Tabakprodukte |
Fanggeräte gemäß § 3 Z 27 |
Die Sammel- und Verwertungssysteme haben für diese den bundesweit einheitlichen Kostenersatz (vgl. § 9 Abs. 2a) gesondert auszuweisen, der die angemessenen Kosten für Reinigungsaktionen und für die Bereitstellung geeigneter Informationen für die Letztverbraucher beinhaltet.
Sammelkategorien (getrennte Sammelfraktionen) | Tarifkategorien |
Papier, Karton, Pappe und Wellpappe | Papier Haushalt |
Glas | Glas |
Metalle | Eisenmetalle Haushalt |
Aluminium Haushalt | |
Leichtverpackungen | Kunststoff Haushalt |
Getränkeverbundkarton | |
Verbundverpackungen Haushalt, ausgenommen Getränkeverbundkarton | |
Keramik Haushalt | |
Holz Haushalt | |
Textile Faserstoffe Haushalt | |
Biogene Packstoffe Haushalt | |
1Verbundverpackungen, bei denen ein Packstoff zumindest 80 Gewichtsprozent der Verpackungseinheit ausmacht, sind der jeweiligen Tarifkategorie des Hauptbestandteils zuzuordnen, ausgenommen Getränkeverbundkartons.
Beidseitig beschichtetes Papier und ein- oder beidseitig mit Paraffin oder Wachs beschichtetes Papier ist der Tarifkategorie „Verbundverpackungen Haushalt“ zuzuordnen.
Abweichend zum ersten Satz sind Verbundverpackungen, bei denen der Hauptbestandteil Kunststoff gemäß § 2 Abs. 10 Z 2 AWG 2002 ist und dieser Bestandteil unter 95 Gewichtsprozent beträgt, der Tarifkategorie „Verbundverpackungen Haushalt“ zuzuordnen.
Die Sammel- und TarifkategorienVerwertungssysteme haben für Haushaltsverpackungendie in Anhang 6 Punkt 2.1. genannten Verpackungen jeweils die bundesweit einheitlichen Zuschläge bzw. Kostenersätze (vgl. § 9 Abs. 2a) gesondert auszuweisen, die die angemessenen Kosten für Reinigungsaktionen und für die Bereitstellung geeigneter Informationen für die Letztverbraucher beinhalten.
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2. Sammel- und Tarifkategorien für gewerbliche Verpackungen
Sammelkategorien (getrennte Sammelfraktionen) | Tarifkategorien |
Papier, Karton, Pappe und Wellpappe | Papier gewerblich |
Metalle | Eisenmetalle gewerblich |
Aluminium gewerblich | |
Kunststoffe Folien | Folien gewerblich, |
Kunststoffe Hohlkörper | Hohlkörper gewerblich |
EPS | EPS gewerblich |
Holz | Holz gewerblich |
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Keramik gewerblich | |
Textile Faserstoffe gewerblich | |
Biogene Packstoffe gewerblich | |
Verbundverpackungen, bei denen ein Packstoff zumindest 80 Gewichtsprozent der Verpackungseinheit ausmacht, sind der jeweiligen Tarifkategorie des Hauptbestandteils zuzuordnen.
Beidseitig beschichtetes Papier und ein- oder beidseitig mit Paraffin oder Wachs beschichtetes Papier ist der Tarifkategorie „Verbundverpackungen gewerblich“ zuzuordnen.
Abweichend zum ersten Satz sind Verbundverpackungen, bei denen der Hauptbestandteil Kunststoff gemäß § 2 Abs. 10 Z 2 AWG 2002 ist und dieser Bestandteil unter 95 Gewichtsprozent beträgt, der Tarifkategorie „Verbundverpackungen Haushalt“ zuzuordnen.
3. Kategorien für den Kostenersatz für zusätzliche Einwegkunststoffprodukte (ausgenommen Verpackungen)Kategorien |
Feuchttücher |
Luftballons |
Tabakprodukte |
Fanggeräte gemäß § 3 Z 27 |
Die Sammel- und Verwertungssysteme haben für diese den bundesweit einheitlichen Kostenersatz (vgl. § 9 Abs. 2a) gesondert auszuweisen, der die angemessenen Kosten für Reinigungsaktionen und für die Bereitstellung geeigneter Informationen für die Letztverbraucher beinhaltet.