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Legende:
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Unterliegen die verfallenen Gegenstände dem Schieß- und Sprengmittelmonopol, so sind sie im Wege der Monopolverwaltung zu verwerten, falls aber eine Verwertung auf diese Art nicht möglich ist, von der Monopolverwaltung zu vernichten§ 5 VfllV (weggefallen) seit 01.11.2008 weggefallen.
Unterliegen die verfallenen Gegenstände dem Schieß- und Sprengmittelmonopol, so sind sie im Wege der Monopolverwaltung zu verwerten, falls aber eine Verwertung auf diese Art nicht möglich ist, von der Monopolverwaltung zu vernichten§ 5 VfllV (weggefallen) seit 01.11.2008 weggefallen.