Art. 2 § 15d VOG (weggefallen)

Verbrechensopfergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2013 bis 31.12.9999
Abweichend von der Bestimmung des § 3 Abs. 1 Art. 2 § 15d VOGist die Anpassung der Beträge für das Jahr 2009 bereits mit Wirksamkeit ab 1 (weggefallen) seit 01.05.2013 weggefallen. November 2008 vorzunehmen.

Stand vor dem 30.04.2013

In Kraft vom 01.11.2008 bis 30.04.2013
Abweichend von der Bestimmung des § 3 Abs. 1 Art. 2 § 15d VOGist die Anpassung der Beträge für das Jahr 2009 bereits mit Wirksamkeit ab 1 (weggefallen) seit 01.05.2013 weggefallen. November 2008 vorzunehmen.

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