Art. 2 § 15f VOG (weggefallen)

Verbrechensopfergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2013 bis 31.12.9999
Abweichend von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist die Anpassung der Beträge gemäß den §§ 3 Abs. 1 Art. 2 § 15f VOGund 7 für das Jahr 2009 mit dem Faktor 1,034 vorzunehmen (weggefallen) seit 01.05.2013 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2013

In Kraft vom 21.10.2008 bis 30.04.2013
Abweichend von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist die Anpassung der Beträge gemäß den §§ 3 Abs. 1 Art. 2 § 15f VOGund 7 für das Jahr 2009 mit dem Faktor 1,034 vorzunehmen (weggefallen) seit 01.05.2013 weggefallen.

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