Art. 2 § 15i VOG (weggefallen)

Verbrechensopfergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2013 bis 31.12.9999
§ 113h des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 ist sinngemäß anzuwendenArt. 2 § 15i VOG (weggefallen) seit 01.05.2013 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2013

In Kraft vom 15.11.2012 bis 30.04.2013
§ 113h des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 ist sinngemäß anzuwendenArt. 2 § 15i VOG (weggefallen) seit 01.05.2013 weggefallen.

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