Art. 4 § 22 VbtG (weggefallen)

Verbotsgesetz 1947

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.02.1947 bis 31.12.9999
Art. 4 § 22. VbtG (Anmweggefallen) seit 19.02.1947 weggefallen.: Aufgehoben durch I. Hauptstück, Abschn. I, Z 17 des BVG, BGBl. Nr. 25/1947)

Stand vor dem 18.02.1947

In Kraft vom 18.02.1947 bis 18.02.1947
Art. 4 § 22. VbtG (Anmweggefallen) seit 19.02.1947 weggefallen.: Aufgehoben durch I. Hauptstück, Abschn. I, Z 17 des BVG, BGBl. Nr. 25/1947)

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