Art. 5 § 24 VbtG (weggefallen)

Verbotsgesetz 1947

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1956 bis 31.12.9999
Art. 5 § 24 VbtG (weggefallen) seit 01.01.1956 weggefallen.Paragraph 24,

(Anm.: aufgehoben durch Art. II, § 3 des BG, BGBl. Nr. 285/1955) Anmerkung, aufgehoben durch Art. römisch II, Paragraph 3, des BG, Bundesgesetzblatt Nr. 285 aus 1955,)

Stand vor dem 31.12.1955

In Kraft vom 31.12.1955 bis 31.12.1955
Art. 5 § 24 VbtG (weggefallen) seit 01.01.1956 weggefallen.Paragraph 24,

(Anm.: aufgehoben durch Art. II, § 3 des BG, BGBl. Nr. 285/1955) Anmerkung, aufgehoben durch Art. römisch II, Paragraph 3, des BG, Bundesgesetzblatt Nr. 285 aus 1955,)

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