Art. 5 § 26 VbtG (weggefallen)

Verbotsgesetz 1947

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1956 bis 31.12.9999
Art. 5 § 26. VbtG (Anmweggefallen) seit 01.01.1956 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. II, § 3 des BG, BGBl. Nr. 285/1955)

Stand vor dem 31.12.1955

In Kraft vom 31.12.1955 bis 31.12.1955
Art. 5 § 26. VbtG (Anmweggefallen) seit 01.01.1956 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. II, § 3 des BG, BGBl. Nr. 285/1955)

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten