§ 11 UrlaubsG (weggefallen)

Urlaubsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.12.1991 bis 31.12.9999
Paragraph 11,

§ 11 UrlaubsG (Anmweggefallen) seit 08.12.1991 weggefallen.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 628/1991) Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 628 aus 1991,)

Stand vor dem 07.12.1991

In Kraft vom 07.12.1991 bis 07.12.1991
Paragraph 11,

§ 11 UrlaubsG (Anmweggefallen) seit 08.12.1991 weggefallen.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 628/1991) Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 628 aus 1991,)

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