§ 22 StudFG (weggefallen)

Studienförderungsgesetz 1992

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2008 bis 31.12.9999
Studienerfolg an Theologischen Lehranstalten

§ 22 StudFG (weggefallen) seit 01.09.2008 weggefallen. An den Theologischen Lehranstalten sind die Bestimmungen sinngemäß anzuwenden, die für Studierende an den Katholischtheologischen Fakultäten gelten.

Stand vor dem 31.08.2008

In Kraft vom 01.09.1992 bis 31.08.2008
Studienerfolg an Theologischen Lehranstalten

§ 22 StudFG (weggefallen) seit 01.09.2008 weggefallen. An den Theologischen Lehranstalten sind die Bestimmungen sinngemäß anzuwenden, die für Studierende an den Katholischtheologischen Fakultäten gelten.

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