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Rechtsbeiständen
§ 88 StVG. (1weggefallen) Die Strafgefangenen dürfen ohne zeitliche Beschränkung schriftlich verkehren:
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(2) Ausländische Strafgefangene dürfen außerdem ohne zeitliche Beschränkung mit der mit der Wahrnehmung konsularischer Aufgaben betrauten diplomatischen Mission oder mit der konsularischen Vertretung ihres Heimatstaates schriftlich verkehrenseit 01.01.1994 weggefallen.
Rechtsbeiständen
§ 88 StVG. (1weggefallen) Die Strafgefangenen dürfen ohne zeitliche Beschränkung schriftlich verkehren:
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(2) Ausländische Strafgefangene dürfen außerdem ohne zeitliche Beschränkung mit der mit der Wahrnehmung konsularischer Aufgaben betrauten diplomatischen Mission oder mit der konsularischen Vertretung ihres Heimatstaates schriftlich verkehrenseit 01.01.1994 weggefallen.