§ 14a SchOG (weggefallen)

Schulorganisationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.08.2008 bis 31.12.9999
Sprachförderkurse

§ 14a SchOG (weggefallen) seit 09.08.2008 weggefallen. In den Schuljahren 2006/07 und 2007/08 können in der Vorschulstufe sowie in den ersten vier Schulstufen jedenfalls ab einer Schülerzahl von acht Schülern Sprachförderkurse eingerichtet werden. Sprachförderkurse dauern höchstens ein Unterrichtsjahr und können auch schulstufen- oder schulübergreifend geführt werden. Über die Einrichtung von Sprachförderkursen entscheidet die nach dem Ausführungsgesetz zuständige Behörde. Für Sprachförderkurse sind die erforderlichen Lehrer zu bestellen.

Stand vor dem 08.08.2008

In Kraft vom 17.02.2006 bis 08.08.2008
Sprachförderkurse

§ 14a SchOG (weggefallen) seit 09.08.2008 weggefallen. In den Schuljahren 2006/07 und 2007/08 können in der Vorschulstufe sowie in den ersten vier Schulstufen jedenfalls ab einer Schülerzahl von acht Schülern Sprachförderkurse eingerichtet werden. Sprachförderkurse dauern höchstens ein Unterrichtsjahr und können auch schulstufen- oder schulübergreifend geführt werden. Über die Einrichtung von Sprachförderkursen entscheidet die nach dem Ausführungsgesetz zuständige Behörde. Für Sprachförderkurse sind die erforderlichen Lehrer zu bestellen.

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