§ 44 SchOG (weggefallen)

Schulorganisationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.09.1976 bis 31.12.9999
§ 44 SchOG. Knaben- und Mädchenschulen

(Anmweggefallen) seit 02.09.1976 weggefallen.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 323/1975)

Stand vor dem 01.09.1976

In Kraft vom 01.09.1976 bis 01.09.1976
§ 44 SchOG. Knaben- und Mädchenschulen

(Anmweggefallen) seit 02.09.1976 weggefallen.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 323/1975)

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