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SchBeihG (2weggefallen) Wird das Vermögen im Sinne des Absseit 01.09.1994 weggefallen. 1 für den in § 9 Abs. 4 Z 1 und § 11 Abs. 5 Z 1 umschriebenen Personenkreis nicht nachgewiesen beziehungsweise nicht glaubhaft gemacht, ist das Vermögen unter sinngemäßer Anwendung des § 184 der Bundesabgabenordnung zu schätzen.
(BGBl. Nr. 115/1982, Art. I Z 5)
SchBeihG (2weggefallen) Wird das Vermögen im Sinne des Absseit 01.09.1994 weggefallen. 1 für den in § 9 Abs. 4 Z 1 und § 11 Abs. 5 Z 1 umschriebenen Personenkreis nicht nachgewiesen beziehungsweise nicht glaubhaft gemacht, ist das Vermögen unter sinngemäßer Anwendung des § 184 der Bundesabgabenordnung zu schätzen.
(BGBl. Nr. 115/1982, Art. I Z 5)