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24b SchBeihG (2weggefallen) Abweichend von § 12 Absseit 01.09.1999 weggefallen. 4 ist im Gymnasium oder Realgymnasium oder Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für Berufstätige der ausgezeichnete Schulerfolg für das Sommersemester 1997 in gleicher Weise wie der günstige Schulerfolg gemäß Abs. 1 nachzuweisen, doch darf keine Abschlußprüfungsnote schlechter als drei sein, bei mehreren maßgeblichen Abschlußprüfungen der Notendurchschnitt 2,5 nicht übersteigen.
24b SchBeihG (2weggefallen) Abweichend von § 12 Absseit 01.09.1999 weggefallen. 4 ist im Gymnasium oder Realgymnasium oder Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für Berufstätige der ausgezeichnete Schulerfolg für das Sommersemester 1997 in gleicher Weise wie der günstige Schulerfolg gemäß Abs. 1 nachzuweisen, doch darf keine Abschlußprüfungsnote schlechter als drei sein, bei mehreren maßgeblichen Abschlußprüfungen der Notendurchschnitt 2,5 nicht übersteigen.