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(1 ) Behörden erster Instanz im SinneÜber Antrag der Person, die sich um einen Befähigungsausweis dieses Teiles sind:Hauptstückes bewirbt, kann dessen Berechtigungsumfang eingeschränkt werden
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3. | auf einzelne Gewässer oder Gewässerteile oder | |||||||||
4. | auf Binnengewässer, ausgenommen Wasserstraßen. |
(2) Behörden zweiter Instanz im Sinne dieses TeilesDurch Verordnung sind: die näheren Bestimmungen zur Einschränkung des Berechtigungsumfangs auf Grundlage des jeweiligen Befähigungsausweises zu regeln.
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(1 ) Behörden erster Instanz im SinneÜber Antrag der Person, die sich um einen Befähigungsausweis dieses Teiles sind:Hauptstückes bewirbt, kann dessen Berechtigungsumfang eingeschränkt werden
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3. | auf einzelne Gewässer oder Gewässerteile oder | |||||||||
4. | auf Binnengewässer, ausgenommen Wasserstraßen. |
(2) Behörden zweiter Instanz im Sinne dieses TeilesDurch Verordnung sind: die näheren Bestimmungen zur Einschränkung des Berechtigungsumfangs auf Grundlage des jeweiligen Befähigungsausweises zu regeln.
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