§ 14e SDG (weggefallen)

Sachverständigen- und Dolmetschergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2004 bis 31.12.9999
Gebühren

§ 14e SDG (weggefallen) seit 01.01.2004 weggefallen. Für die Abfrage der Sachverständigen- und Dolmetscherlisten nach § 14d gelten die für die Abfrage des Firmenbuchs geltenden Gebührenbestimmungen sinngemäß.

Stand vor dem 31.12.2003

In Kraft vom 01.01.1999 bis 31.12.2003
Gebühren

§ 14e SDG (weggefallen) seit 01.01.2004 weggefallen. Für die Abfrage der Sachverständigen- und Dolmetscherlisten nach § 14d gelten die für die Abfrage des Firmenbuchs geltenden Gebührenbestimmungen sinngemäß.

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