§ 23a PostG (weggefallen)

Postgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1998 bis 31.12.9999
§ 23a PostG (weggefallen) seit 01.01.1998 weggefallen. Abdrucke von Poststempeln

Abdrucke von Poststempeln, auch von solchen, die nicht mehr verwendet werden, dürfen nur derart abgebildet werden, daß eine Verwechslung der Abbildung mit dem Abdruck ausgeschlossen ist.

Stand vor dem 31.12.1997

In Kraft vom 01.03.1981 bis 31.12.1997
§ 23a PostG (weggefallen) seit 01.01.1998 weggefallen. Abdrucke von Poststempeln

Abdrucke von Poststempeln, auch von solchen, die nicht mehr verwendet werden, dürfen nur derart abgebildet werden, daß eine Verwechslung der Abbildung mit dem Abdruck ausgeschlossen ist.

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