Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 41. Geltendmachung von Ersatzansprüchen
Ersatzansprüche sind vom Absender schriftlich oder mündlich innerhalb eines Jahres, von dem der Aufgabe der Sendung oder der Inanspruchnahme der Post folgenden Monatsersten an, bei der Post geltend zu machen. In die Jahresfrist ist die Zeit zwischen Beginn und Abschluß der Nachforschung nach der Sendung oder dem Geldbetrag nicht einzurechnen.
§ 41. Geltendmachung von Ersatzansprüchen
Ersatzansprüche sind vom Absender schriftlich oder mündlich innerhalb eines Jahres, von dem der Aufgabe der Sendung oder der Inanspruchnahme der Post folgenden Monatsersten an, bei der Post geltend zu machen. In die Jahresfrist ist die Zeit zwischen Beginn und Abschluß der Nachforschung nach der Sendung oder dem Geldbetrag nicht einzurechnen.