§ 49 PostG (weggefallen)

Postgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1998 bis 31.12.9999
Die §§ 423 bis 435 des Strafgesetzes über Gefällsübertretungen, PGS§ 49 PostG (weggefallen) seit 01.01.1998 weggefallen. Nr. 112/1835, das mit Ah. Patent vom 5. November 1837, PGS. Nr. 47/1838, erlassene Postgesetz, die Postwertzeichenschutzverordnung, BGBl. I Nr. 15/1934, und das Portofreiheitsaufhebungsgesetz 1947, BGBl. Nr. 98, treten mit Wirksamkeitsbeginn dieses Bundesgesetzes außer Kraft.Die Paragraphen 423 bis 435 des Strafgesetzes über Gefällsübertretungen, PGS. Nr. 112/1835, das mit Ah. Patent vom 5. November 1837, PGS. Nr. 47/1838, erlassene Postgesetz, die Postwertzeichenschutzverordnung, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 15 aus 1934,, und das Portofreiheitsaufhebungsgesetz 1947, Bundesgesetzblatt Nr. 98, treten mit Wirksamkeitsbeginn dieses Bundesgesetzes außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.1997

In Kraft vom 01.07.1957 bis 31.12.1997
Die §§ 423 bis 435 des Strafgesetzes über Gefällsübertretungen, PGS§ 49 PostG (weggefallen) seit 01.01.1998 weggefallen. Nr. 112/1835, das mit Ah. Patent vom 5. November 1837, PGS. Nr. 47/1838, erlassene Postgesetz, die Postwertzeichenschutzverordnung, BGBl. I Nr. 15/1934, und das Portofreiheitsaufhebungsgesetz 1947, BGBl. Nr. 98, treten mit Wirksamkeitsbeginn dieses Bundesgesetzes außer Kraft.Die Paragraphen 423 bis 435 des Strafgesetzes über Gefällsübertretungen, PGS. Nr. 112/1835, das mit Ah. Patent vom 5. November 1837, PGS. Nr. 47/1838, erlassene Postgesetz, die Postwertzeichenschutzverordnung, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 15 aus 1934,, und das Portofreiheitsaufhebungsgesetz 1947, Bundesgesetzblatt Nr. 98, treten mit Wirksamkeitsbeginn dieses Bundesgesetzes außer Kraft.

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