§ 49 PostG (weggefallen)

Postgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1998 bis 31.12.9999
§ 49 PostG (weggefallen) seit 01.01.1998 weggefallen. Aufhebung von Rechtsvorschriften

Die §§ 423 bis 435 des Strafgesetzes über Gefällsübertretungen, PGS Nr. 112/1835, das mit Ah. Patent vom 5. November 1837, PGS Nr. 47/1838, erlassene Postgesetz, die Postwertzeichenschutzverordnung, BGBl. I Nr. 15/1934, und das Portofreiheitsaufhebungsgesetz 1947, BGBl. Nr. 98, treten mit Wirksamkeitsbeginn dieses Bundesgesetzes außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.1997

In Kraft vom 01.07.1957 bis 31.12.1997
§ 49 PostG (weggefallen) seit 01.01.1998 weggefallen. Aufhebung von Rechtsvorschriften

Die §§ 423 bis 435 des Strafgesetzes über Gefällsübertretungen, PGS Nr. 112/1835, das mit Ah. Patent vom 5. November 1837, PGS Nr. 47/1838, erlassene Postgesetz, die Postwertzeichenschutzverordnung, BGBl. I Nr. 15/1934, und das Portofreiheitsaufhebungsgesetz 1947, BGBl. Nr. 98, treten mit Wirksamkeitsbeginn dieses Bundesgesetzes außer Kraft.

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