§ 14 PfandbriefG (weggefallen)

Pfandbriefgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.12.1938 bis 31.12.9999
§ 14 PfandbriefG. (Anmweggefallen) seit 16.12.1938 weggefallen.: Wurde in Österreich nicht eingeführt, GBlÖ Nr. 648/1938)

Stand vor dem 15.12.1938

In Kraft vom 15.12.1938 bis 15.12.1938
§ 14 PfandbriefG. (Anmweggefallen) seit 16.12.1938 weggefallen.: Wurde in Österreich nicht eingeführt, GBlÖ Nr. 648/1938)

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