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Soweit der Gegenstand einer patentierten Erfindung einem Monopolrecht des Bundes vorbehalten ist, hat das Patent gegenüber der Monopolverwaltung keine Wirkung§ 25 PatG (weggefallen) seit 01.01.1996 weggefallen. Die Monopolverwaltung ist befugt, die Erfindung für ihre Bedürfnisse in eigenen oder fremden Betriebsstätten auszunützen.
Soweit der Gegenstand einer patentierten Erfindung einem Monopolrecht des Bundes vorbehalten ist, hat das Patent gegenüber der Monopolverwaltung keine Wirkung§ 25 PatG (weggefallen) seit 01.01.1996 weggefallen. Die Monopolverwaltung ist befugt, die Erfindung für ihre Bedürfnisse in eigenen oder fremden Betriebsstätten auszunützen.