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Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie kann eine auf Grund des § 38 § 41 PatGausgesprochene Unwirksamerklärung aufheben, wenn ihre Voraussetzungen nachträglich wegfallen; in dem Bescheid ist der Zeitpunkt festzusetzen, in dem die außer Wirksamkeit gesetzte Vertragsbestimmung wieder wirksam wird (weggefallen) seit 01.01.1996 weggefallen. Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie kann eine auf Grund des Paragraph 38, ausgesprochene Unwirksamerklärung aufheben, wenn ihre Voraussetzungen nachträglich wegfallen; in dem Bescheid ist der Zeitpunkt festzusetzen, in dem die außer Wirksamkeit gesetzte Vertragsbestimmung wieder wirksam wird.
Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie kann eine auf Grund des § 38 § 41 PatGausgesprochene Unwirksamerklärung aufheben, wenn ihre Voraussetzungen nachträglich wegfallen; in dem Bescheid ist der Zeitpunkt festzusetzen, in dem die außer Wirksamkeit gesetzte Vertragsbestimmung wieder wirksam wird (weggefallen) seit 01.01.1996 weggefallen. Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie kann eine auf Grund des Paragraph 38, ausgesprochene Unwirksamerklärung aufheben, wenn ihre Voraussetzungen nachträglich wegfallen; in dem Bescheid ist der Zeitpunkt festzusetzen, in dem die außer Wirksamkeit gesetzte Vertragsbestimmung wieder wirksam wird.