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Legende:
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§ 170 PatG (weggefallen) seit 01.07.2005 weggefallen. Die auf Grund dieses Gesetzes ausgefertigten Patenturkunden sind stempelfrei. Im übrigen bleiben die Vorschriften über Stempel- und unmittelbare Gebühren unberührt.
§ 170 PatG (weggefallen) seit 01.07.2005 weggefallen. Die auf Grund dieses Gesetzes ausgefertigten Patenturkunden sind stempelfrei. Im übrigen bleiben die Vorschriften über Stempel- und unmittelbare Gebühren unberührt.