§ 170 PatG (weggefallen)

Patentgesetz 1970

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2005 bis 31.12.9999
Stempelgebühren

§ 170 PatG (weggefallen) seit 01.07.2005 weggefallen. Die auf Grund dieses Gesetzes ausgefertigten Patenturkunden sind stempelfrei. Im übrigen bleiben die Vorschriften über Stempel- und unmittelbare Gebühren unberührt.

Stand vor dem 30.06.2005

In Kraft vom 19.08.1970 bis 30.06.2005
Stempelgebühren

§ 170 PatG (weggefallen) seit 01.07.2005 weggefallen. Die auf Grund dieses Gesetzes ausgefertigten Patenturkunden sind stempelfrei. Im übrigen bleiben die Vorschriften über Stempel- und unmittelbare Gebühren unberührt.

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