Art. 1 § 14 OzonG (weggefallen)

Ozongesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2003 bis 31.12.9999
Sofortmaßnahmen

Art. 1 § 14 OzonG (weggefallen) seit 01.07.2003 weggefallen. Während der Dauer der Warnstufe II sind in dem betreffenden Ozon-Überwachungsgebiet Wandertage sowie Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen mit sportlichem Schwerpunkt im Freien und Kindergartenausflüge untersagt.

Stand vor dem 30.06.2003

In Kraft vom 01.05.1992 bis 30.06.2003
Sofortmaßnahmen

Art. 1 § 14 OzonG (weggefallen) seit 01.07.2003 weggefallen. Während der Dauer der Warnstufe II sind in dem betreffenden Ozon-Überwachungsgebiet Wandertage sowie Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen mit sportlichem Schwerpunkt im Freien und Kindergartenausflüge untersagt.

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