Art. 2 NHV (weggefallen)

Notstandshilfeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2018 bis 31.12.9999
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 15Art. September 1956, BGBl2 NHV seit 30.06.2018 weggefallen. Nr. 190, womit Richtlinien für die Gewährung der Notstandshilfe erlassen werden (9. Durchführungsverordnung zum Arbeitslosenversicherungsgesetz) in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 3/1958, BGBl. Nr. 136/1961, BGBl. Nr. 301/1961 und BGBl. Nr. 163/1971 außer Kraft.

Die auf Grund der vorstehenden Verordnungen erworbenen Ansprüche bleiben gewahrt.

Stand vor dem 30.06.2018

In Kraft vom 01.07.1973 bis 30.06.2018
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 15Art. September 1956, BGBl2 NHV seit 30.06.2018 weggefallen. Nr. 190, womit Richtlinien für die Gewährung der Notstandshilfe erlassen werden (9. Durchführungsverordnung zum Arbeitslosenversicherungsgesetz) in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 3/1958, BGBl. Nr. 136/1961, BGBl. Nr. 301/1961 und BGBl. Nr. 163/1971 außer Kraft.

Die auf Grund der vorstehenden Verordnungen erworbenen Ansprüche bleiben gewahrt.

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