Art. 1 § 7c MedienG (weggefallen)

Mediengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999
  1. (2)Absatz 2In den im § 7a Abs. 3 erwähnten Fällen besteht kein Anspruch nach Abs. 1.In den im Paragraph 7 a, Absatz 3, erwähnten Fällen besteht kein Anspruch nach Absatz eins,
Art. 1 § 7c MedienG (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2007

In Kraft vom 01.07.2005 bis 31.12.2007
  1. (2)Absatz 2In den im § 7a Abs. 3 erwähnten Fällen besteht kein Anspruch nach Abs. 1.In den im Paragraph 7 a, Absatz 3, erwähnten Fällen besteht kein Anspruch nach Absatz eins,
Art. 1 § 7c MedienG (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen.

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