Art. 1 § 42 MedienG (weggefallen)

Mediengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999
Anklageberechtigung

Art. 1 § 42 MedienG (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. Wird gegen ein periodisches Medium eine strafbare Handlung gegen die Ehre gerichtet, ohne daß erkennbar ist, auf welche Person der Angriff abzielt, so ist der Herausgeber berechtigt, die Anklage zu erheben.

Stand vor dem 31.12.2007

In Kraft vom 01.01.1982 bis 31.12.2007
Anklageberechtigung

Art. 1 § 42 MedienG (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. Wird gegen ein periodisches Medium eine strafbare Handlung gegen die Ehre gerichtet, ohne daß erkennbar ist, auf welche Person der Angriff abzielt, so ist der Herausgeber berechtigt, die Anklage zu erheben.

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