Art. 2 MedienG (weggefallen)

Mediengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2009 bis 31.12.9999
ARTIKEL II

Begutachtungsrecht der Medien

Den kollektivvertragsfähigen Körperschaften der im Medienwesen tätigen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist unter Einräumung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die das Medienwesen betreffen, Stellung zu nehmenArt. 2 MedienG (weggefallen) seit 01.03.2009 weggefallen.

Stand vor dem 28.02.2009

In Kraft vom 01.01.1982 bis 28.02.2009
ARTIKEL II

Begutachtungsrecht der Medien

Den kollektivvertragsfähigen Körperschaften der im Medienwesen tätigen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist unter Einräumung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die das Medienwesen betreffen, Stellung zu nehmenArt. 2 MedienG (weggefallen) seit 01.03.2009 weggefallen.

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