Art. 5 MedienG (weggefallen)

Mediengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2009 bis 31.12.9999
ARTIKEL V

Inkrafttreten

Art. 5 MedienG (1weggefallen) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem 1seit 01.03.2009 weggefallen. Jänner 1982 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 1981 treten mit der sich aus Artikel VI ergebenden Einschränkung außer Kraft:

1.

das Gesetz betreffend einige Ergänzungen des allgemeinen Strafgesetzes, RGBl. Nr. 8/1863, soweit es noch in Geltung steht;

2.

das Bundesgesetz vom 7. April 1922, BGBl. Nr. 218, über die Presse;

3.

die Strafgesetznovelle 1929, BGBl. Nr. 440, soweit sie noch in Geltung steht.

(3) Eine Verordnung auf Grund des § 43 kann bereits von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie darf frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

Stand vor dem 28.02.2009

In Kraft vom 01.01.1982 bis 28.02.2009
ARTIKEL V

Inkrafttreten

Art. 5 MedienG (1weggefallen) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem 1seit 01.03.2009 weggefallen. Jänner 1982 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 1981 treten mit der sich aus Artikel VI ergebenden Einschränkung außer Kraft:

1.

das Gesetz betreffend einige Ergänzungen des allgemeinen Strafgesetzes, RGBl. Nr. 8/1863, soweit es noch in Geltung steht;

2.

das Bundesgesetz vom 7. April 1922, BGBl. Nr. 218, über die Presse;

3.

die Strafgesetznovelle 1929, BGBl. Nr. 440, soweit sie noch in Geltung steht.

(3) Eine Verordnung auf Grund des § 43 kann bereits von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie darf frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

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