Art. 6b MedienG (weggefallen)

Mediengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2009 bis 31.12.9999
ARTIKEL VIb

Übergangsbestimmungen zu Novellen

Art. 6b MedienG (1weggefallen) Die §§ 6, 7, 7a, 7b, 7c, 8a, 13, 18, 20, 33, 34, 36, 36a, 37, 38a, 39, 40, 41 und 51 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 49/2005 sind nur auf Mitteilungen oder Darbietungen anzuwenden, die nach In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 49/2005 verbreitet wurdenseit 01.03.2009 weggefallen.

Stand vor dem 28.02.2009

In Kraft vom 01.07.2005 bis 28.02.2009
ARTIKEL VIb

Übergangsbestimmungen zu Novellen

Art. 6b MedienG (1weggefallen) Die §§ 6, 7, 7a, 7b, 7c, 8a, 13, 18, 20, 33, 34, 36, 36a, 37, 38a, 39, 40, 41 und 51 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 49/2005 sind nur auf Mitteilungen oder Darbietungen anzuwenden, die nach In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 49/2005 verbreitet wurdenseit 01.03.2009 weggefallen.

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