Anl. 7 MVO

Massage-Verordnung – Zugangsvoraussetzungen

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.01.2017 bis 31.12.9999
Ausbildungsprofil für andere ganzheitlich in sich geschlossene Systeme

Gegenstand

Mindestzahl der Lehrstunden

1. Einführung, Schulmedizinische Grundlagen

Anatomie, Physiologie und Allgemeine Pathologie

Hygiene

Erste Hilfe

130

20

20

2. Allgemeine Theorie des ganzheitlich in sich geschlossenen Systems

140

3. Anwendungstechniken des ganzheitlich in sich geschlossenen Systems einschließlich der Kontraindikationen bei entsprechenden Anwendungen

260

4. Dokumentation und Ethik

15

5. Recht

10

6. Praktische Übungen der Anwendungstechniken

55

Die gesamte theoretische und praktische Ausbildung umfasst mindestens 650 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 Anwendungen dokumentiert nachgewiesen werden, davon mindestens 50 unter Supervision.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.01.2017 bis 31.12.9999
Ausbildungsprofil für andere ganzheitlich in sich geschlossene Systeme

Gegenstand

Mindestzahl der Lehrstunden

1. Einführung, Schulmedizinische Grundlagen

Anatomie, Physiologie und Allgemeine Pathologie

Hygiene

Erste Hilfe

130

20

20

2. Allgemeine Theorie des ganzheitlich in sich geschlossenen Systems

140

3. Anwendungstechniken des ganzheitlich in sich geschlossenen Systems einschließlich der Kontraindikationen bei entsprechenden Anwendungen

260

4. Dokumentation und Ethik

15

5. Recht

10

6. Praktische Übungen der Anwendungstechniken

55

Die gesamte theoretische und praktische Ausbildung umfasst mindestens 650 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 Anwendungen dokumentiert nachgewiesen werden, davon mindestens 50 unter Supervision.

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