§ 6 MEG (weggefallen)

Maß- und Eichgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.04.1973 bis 31.12.9999
Paragraph 6,

§ 6 MEG (Anmweggefallen) seit 15.04.1973 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. I Z 2, BG, BGBl. Nr. 174/1973) Anmerkung, Aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 2,, BG, Bundesgesetzblatt Nr. 174 aus 1973,)

Stand vor dem 14.04.1973

In Kraft vom 14.04.1973 bis 14.04.1973
Paragraph 6,

§ 6 MEG (Anmweggefallen) seit 15.04.1973 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. I Z 2, BG, BGBl. Nr. 174/1973) Anmerkung, Aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 2,, BG, Bundesgesetzblatt Nr. 174 aus 1973,)

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