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§ 31 MEG (Anmweggefallen) seit 15.04.1973 weggefallen.: aufgehoben durch Art. I Z 17, BG, BGBl. Nr. 174/1973) Anmerkung, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 17,, BG, Bundesgesetzblatt Nr. 174 aus 1973,)
§ 31 MEG (Anmweggefallen) seit 15.04.1973 weggefallen.: aufgehoben durch Art. I Z 17, BG, BGBl. Nr. 174/1973) Anmerkung, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 17,, BG, Bundesgesetzblatt Nr. 174 aus 1973,)